Disposition · 7 décisions

§ 211 PBG

7 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
7
Admis (totalement/partiellement)
71 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 211 PBG

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  1. BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nrn--0252-0253-2023-vom-12--dezember-202312.12.2023 · Partiellement admisEine Unterschutzstellung von Bäumen ist teilweise aufzuheben und zur Neubeurteilung zurückzuweisen, wenn der Schutzumfang für einzelne Objekte (Mammutbaum, Eibe) unzutreffend festgelegt wurde; für die korrekt eingestuften Objekte bleibt der Rekurs abgewiesen.
  2. BRG ZH BRGE III Nr. 0034/202308.03.2023 · AdmisDie Entlassung eines Gebäudes aus dem kommunalen Inventar schützenswerter Objekte ist aufzuheben, wenn der Beschluss ohne hinreichende Abklärung der Schutzwürdigkeit erfolgte und der Zürcher Heimatschutz nach § 204 PBG zur Rekurrierung legitimiert ist.
  3. BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nrn--0004-2023-0007-2023-vom-17--januar-2023-medical-center17.01.2023 · AdmisEine Baubewilligung für einen Neubau in unmittelbarer Nähe eines Inventarobjekts ist aufzuheben, wenn die zuständige Behörde vor dem Baubewilligungsentscheid keinen formellen Schutzentscheid über die für die Wirkung des Schutzobjekts wesentliche Umgebung getroffen hat (§§ 211, 213 PBG i.V.m. § 238 Abs. 2 PBG).
  4. BRG ZH BRGE III Nr. 0206/202115.12.2021 · Partiellement admisEine Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus ist aufzuheben, wenn vor dem Abbruchs-/Neubauvorhaben zunächst ein formeller Schutzentscheid über die Schutzwürdigkeit der bestehenden Gebäude zu treffen ist (§ 213 PBG), weil ein Inventareintrag eine legitimationsbegründende Vermutung für hohe Schutzwürdigkeit begründet.
  5. BRG ZH BRGE IV Nr. 0161/202022.10.2020 · AdmisVor der Erteilung einer Baubewilligung für ein inventarisiertes Objekt muss zwingend ein förmlicher Schutzentscheid ergehen; fehlt die einheitliche Zuständigkeit für Baubewilligung und Schutzentscheid, ist die Grundeigentümerschaft auf das Provokationsbegehren nach § 213 PBG zu verweisen.
  6. VGer ZH VB.2019.0052625.06.2020 · RejetéEin Gebäude ist als Zeitzeuge einer Epoche schutzwürdig, wenn seine architektonische Qualität und Einmaligkeit nachvollziehbar begründet werden; für neuzeitliche Gebäude ist der Epochenbegriff zwar weniger klar definierbar, doch hindert das eine Unterschutzstellung nicht.
  7. VGer ZH VB.2017.0085005.04.2018 · RejetéEin Provokationsbegehren nach § 213 Abs. 1 PBG setzt ein aktuelles Interesse voraus; wer eine Liegenschaft ohne Baubewilligung verändert und das Begehren einzig im Zusammenhang mit dem nachträglichen Baubewilligungsverfahren stellt, hat kein solches Interesse.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.