Entscheid vom 22.02.2017 · Kanton AG

VGer AG WBE.2016.350

Rückweisung

Die Bestimmungen des aargauischen Baugesetzes über das ideelle Verbandsbeschwerderecht (§4 Abs. 3 BauG) gelangen auch im Beschwerdeverfahren gegen Unterschutzstellungsentscheide nach dem Kulturgesetz zur Anwendung; einer expliziten Verankerung des Verbandsbeschwerderechts im Kulturgesetz bedarf es nicht.

VGer AG WBE.2016.350 vom 22.02.2017 (Rückweisung)
Amtlichen Volltext öffnen ↗

Entscheide zur selben Frage

  1. BGer 1C_250/202614.09.2026 · GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.
  2. BGer 1C_174/202627.08.2026 · AbgewiesenDie Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische Kriterien massgebend sind. Die vorinstanzliche Beurteilung ist nur auf Willkür zu prüfen.
  3. VGer ZH VB.2025.0056827.08.2026 · AbgewiesenKernzonen stellen Schutzmassnahmen nach § 205 lit. a PBG dar, deren Zweck in der Wahrung schutzwürdiger Ortsbilder besteht; Projektänderungen, die charakteristische ortstypische Elemente entfernen und sich dadurch nicht gut ins Ortsbild einordnen, sind nicht bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
  4. BGer 1C_19/202524.08.2026 · AbgewiesenBei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Standortgebundenheit oder eine umfassende Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandorten erforderlich, sofern keine ISOS-geschützten Bauten beeinträchtigt werden. Elektrosensibilität rechtfertigt keine über die NISV hinausgehenden…
  5. VGer AG WBE.2025.10520.08.2026 · AbgewiesenNachbarn, die gegen eine Baubewilligung Beschwerde führen, können nur Rügen vorbringen, die einen direkten Bezug zum angefochtenen Baugesuch haben; Vorbringen zu rechtskräftig entschiedenen Vorverfahren sind unzulässig. Ausstandsgründe bei der erstinstanzlichen Baubewilligungsbehörde sind im Rechtsmittelverfahren zu prüfen; ein…
  6. VGer ZH VB.2025.0048813.08.2026 · AbgewiesenIn der Kernzone ist die kommunale Baubehörde verpflichtet, eine Abweichung von der Einschätzung des Fachbeirats Denkmalpflege mit triftigen Gründen zu begründen; unterlässt sie dies, kann das Rechtsmittelgericht den Einordnungsentscheid uneingeschränkt prüfen. Selbst ein verhältnismässig geringfügiger Gestaltungsmangel genügt, um eine…

Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.