Ein 1950 bewilligtes «Gartenwohnhäuschen» ausserhalb der Bauzone, das von Anfang an über sanitäre Anlagen, ein Cheminée und Wohnräume verfügte, weist eine bewilligte Wohnnutzung auf; die blosse Intensivierung zu einem Wochenend- und Ferienhaus stellt keine unzulässige Nutzungsänderung im Sinne von Art. 42 Abs. 3 lit. c RPV dar. Für…
VGer SO VWBES.2023.94 vom 08.11.2023 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.