Entscheid vom 09.12.2022 · Kanton BS

AppGer BS VD.2022.80

Abgewiesen

Eine rechtskräftige Bewertungsverfügung bleibt für die Steuerveranlagung massgebend, bis die Verhältnisse eine Neubewertung erfordern; ein allfälliger Gesetzesbruch des Staates bei der Lärmbekämpfung begründet keinen Neubewertungsanlass und ist auf dem umweltrechtlichen Rechtsmittelweg geltend zu machen.

AppGer BS VD.2022.80 vom 09.12.2022 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.