Entscheid vom 30.03.2026 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2025.00856

Teilweise gutgeheissen

Für eine ausländerrechtliche Ausgrenzung genügt der konkrete Verdacht der Beteiligung am Drogenmilieu; eine zweijährige Ausgrenzung ist verhältnismässig, wenn die jüngsten Delikte im betroffenen Gebiet begangen wurden; vorprozessuale Aufwände vor Gesuchseinreichung um unentgeltliche Rechtsverbeiständung sind nicht zu entschädigen.

VGer ZH VB.2025.00856 vom 30.03.2026 (Teilweise gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.