Entscheid vom 06.11.2025 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2024.00654

Abgewiesen

Bei der Festsetzung eines Strassenprojekts mit Kreuzungsausbau und Unterführung darf den öffentlichen Interessen der Verkehrssicherheit und der Entlastung des Ortszentrums erhebliches Gewicht beigemessen werden; die Prognose der Verkehrszunahme stützt sich auf nachvollziehbare Berichte.

VGer ZH VB.2024.00654 vom 06.11.2025 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.