Von einem Neubau in einem ungeschützten Einfamilienhausquartier kann keine Übernahme der architektonischen Gestaltung bestehender älterer Bauten verlangt werden; für unterirdische Bauten im Waldabstandsbereich gilt das Forstpolizeirecht, nicht die strengere Ausnahmebestimmung von § 220 PBG.
VGer ZH VB.2023.00536 vom 30.01.2025 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.