Entscheide zu § 262 Abs. 3 PBG
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- VGer ZH VB.2023.00536Von einem Neubau in einem ungeschützten Einfamilienhausquartier kann keine Übernahme der architektonischen Gestaltung bestehender älterer Bauten verlangt werden; für unterirdische Bauten im Waldabstandsbereich gilt das Forstpolizeirecht, nicht die strengere Ausnahmebestimmung von § 220 PBG.
- VGer ZH VB.2021.00633Im Waldabstandsbereich gilt ein grundsätzliches Bauverbot für oberirdische Gebäude (§ 262 Abs. 1 PBG); eine Ausnahme nach Art. 17 Abs. 3 WaG setzt wichtige Gründe für die Positionierung im Waldabstand voraus, welche für Sauna und Jacuzzi ohne Weiteres nicht ersichtlich sind. Die Anordnung des Rückbaus ist verhältnismässig, wenn die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.