Entscheid vom 16.11.2023 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2023.00196

Abgewiesen

§ 238 Abs. 2 PBG ist für eine Mobilfunkantenne nur anwendbar, wenn zwischen Anlage und Schutzobjekt aufgrund der örtlichen Verhältnisse ein optischer Bezug besteht; blosse Sichtdistanz genügt nicht. Ein Referentenaugenschein ist zulässig, wenn das Protokoll den Fachrichtern zuverlässige Auskunft über die örtlichen Verhältnisse gibt.

VGer ZH VB.2023.00196 vom 16.11.2023 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.