Ein Nachbar muss die Schutzwürdigkeit eines Biotops anhand konkreter Anhaltspunkte aufzeigen; die fachmännische Nennung von schützenswerten Lebensraumtypen gemäss NHV-Anhang 1 oder der Roten Liste genügt. Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, sind Schutzwürdigkeitsabklärungen durch die Gemeinde vor Baubewilligungserteilung zulässig.…
VGer ZH VB.2023.00009 vom 05.10.2023 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- VGer ZH VB.2024.00765Ein Meliorationsprojekt mit Gesamtcharakter (Landumlegungen und Terrainveränderungen über dem Schwellenwert) ist UVP-pflichtig nach Ziff. 80.1 Anhang UVPV; fehlt eine UVP, ist die Projektzustimmung aufzuheben, und die Pflicht zur Begutachtung durch die ENHK bei wichtigen Fällen nach Art. 8 NHG ist zu beachten.
- VGer ZH VB.2025.00450Bauliche Massnahmen in einer innenliegenden Freihaltezone sind zonenkonform, wenn gestützt auf einen nachvollziehbaren Fachbericht feststeht, dass sie den Zweck des regionalen Vernetzungskorridors nur sehr gering beeinflussen, und wenn durch eine Nebenbestimmung zur Bauausführung eine Beeinträchtigung der Wildtierdurchgängigkeit…
- BGer 1C_650/2023Ein Teilplanungsperimeter (PPA) kann trotz ISOS-Einordnung und natürlicher Schutzgüter aufrechterhalten werden, wenn die Interessen an der Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet und die Stabilität der Planung überwiegen. Ein kontrollincidenteller Prüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig.
- BGer 1C_561/2024Die Bewilligung eines Wasserkraftprojekts ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 lit. b LAT, Art. 33 LEaux und Art. 22 LFH die Überlegenheit des öffentlichen Interesses an der Energieproduktion ergibt.
- BGer BGE 152 II 289Steht ein Sondernutzungsplan in einem engen Unterordnungsverhältnis zu einem vom Bundesgericht aufgehobenen kommunalen Nutzungsplan, kann die Aufhebung eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellen, die eine vorfrageweise Überprüfung des Sondernutzungsplans rechtfertigt. Bei Vorliegen zusätzlicher Umstände (z. B.…
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.