Entscheid vom 14.07.2022 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2022.00031

Gutgeheissen

Ein Bauvorhaben (Einstellhalle, Nährstofflager, Trafostation), das bis zu 20 cm unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels zu liegen käme, benötigt eine Bewilligung des AWEL. Fehlt diese, ist die Baubewilligung aufzuheben; eine nebenbestimmungsweise Mängelbehebung kommt nicht in Betracht.

VGer ZH VB.2022.00031 vom 14.07.2022 (Gutgeheissen)

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  6. BGer 1C_743/202528.07.2026 · AbgewiesenDie Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass Bauwerke vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden. Unbelegte Behauptungen zur Bauzeit genügen nicht, selbst bei erleichterter Beweisführung.

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.