Das Veränderungsverbot nach Art. 78 Abs. 5 BV für Moore und Moorlandschaften schliesst eine Interessenabwägung im Einzelfall aus; für die ungeschmälerte Erhaltung des Flachmoors ist die Verhinderung einer Verschlechterung der Weitsichtsituation erforderlich, sodass moorschutzrechtliche Bestimmungen dem geplanten Bauprojekt entgegenstehen.
VGer ZH VB.2021.00708 vom 13.04.2022 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Falls die Seite leer erscheint, Aktenzeichen auf entscheidsuche.ch eingeben.
Entscheide zur selben Frage
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BGer 1C_239/2025Der Ersatz von mehr als der Hälfte der tragenden Pfähle eines Bootsstegs in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung überschreitet den Rahmen des zulässigen Unterhalts oder der Erneuerung nach Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG und ist daher nicht bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist im öffentlichen…
- VGer ZH VB.2024.00765Ein Meliorationsprojekt mit Gesamtcharakter (Landumlegungen und Terrainveränderungen über dem Schwellenwert) ist UVP-pflichtig nach Ziff. 80.1 Anhang UVPV; fehlt eine UVP, ist die Projektzustimmung aufzuheben, und die Pflicht zur Begutachtung durch die ENHK bei wichtigen Fällen nach Art. 8 NHG ist zu beachten.
- BGer 1C_194/2024Die Interessenabwägung zwischen Hochwasserschutz, Gewässerrevitalisierung und dem Erhalt von Fruchtfolgeflächen fällt zugunsten der gesetzlich gebotenen Ziele aus, da diese standortgebunden sind und der Verlust an Fruchtfolgeflächen durch Kompensationsmassnahmen ausgeglichen wird.
- VGer ZH VB.2025.00450Bauliche Massnahmen in einer innenliegenden Freihaltezone sind zonenkonform, wenn gestützt auf einen nachvollziehbaren Fachbericht feststeht, dass sie den Zweck des regionalen Vernetzungskorridors nur sehr gering beeinflussen, und wenn durch eine Nebenbestimmung zur Bauausführung eine Beeinträchtigung der Wildtierdurchgängigkeit…
- BGer 1C_650/2023Ein Teilplanungsperimeter (PPA) kann trotz ISOS-Einordnung und natürlicher Schutzgüter aufrechterhalten werden, wenn die Interessen an der Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet und die Stabilität der Planung überwiegen. Ein kontrollincidenteller Prüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig.
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.