Entscheid vom 21.10.2021 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2021.00016

Teilweise gutgeheissen

Ein eigenmächtig errichteter Zierbrunnen auf einer Dachterrasse gilt als ortsfeste Anlage gemäss LSV; nachdem die Bewilligungsfähigkeit verneint wird, ist dem Nachbarschutz durch ein Nutzungsverbot (statt einer unzulässigen Nebenbestimmung) Rechnung zu tragen. Eine Anordnung, die Bauarbeiten nur unter bestimmten Bedingungen zulässt,…

VGer ZH VB.2021.00016 vom 21.10.2021 (Teilweise gutgeheissen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.