Entscheid vom 30.11.2017 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2017.00102

Abgewiesen

Der Ausbau eines bisher nicht anrechenbaren Dachgeschosses zu einem anrechenbaren Geschoss stellt keine weitergehende Abweichung im Sinn von § 357 Abs. 1 PBG dar, wenn das Gebäude zwar die zulässige Gebäudehöhe überschreitet, aber kein überzähliges Wohngeschoss aufweist.

VGer ZH VB.2017.00102 vom 30.11.2017 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

Angerufene Bestimmungen

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.