Entscheid vom 24.10.2017 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2017.00033

Teilweise gutgeheissen

Eine Eingrenzung pakistanischer Staatsangehöriger ist zulässig, da ihre Ausschaffung nicht unmöglich ist; jedoch ist die Gesamtdauer einer Eingrenzung von über zwei Jahren unverhältnismässig, wenn die betroffene Person durch familiäre Bindungen stärker betroffen ist als üblicherweise.

VGer ZH VB.2017.00033 vom 24.10.2017 (Teilweise gutgeheissen)

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  5. BGer 1C_743/202528.07.2026 · AbgewiesenDie Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass Bauwerke vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden. Unbelegte Behauptungen zur Bauzeit genügen nicht, selbst bei erleichterter Beweisführung.
  6. BGer 1C_264/202617.07.2026 · AbgewiesenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur aufschiebenden Wirkung ist gegenstandslos geworden, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.