Entscheid vom 31.03.2016 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2015.00369

Abgewiesen

Die Pflicht zur Nachführung der amtlichen Vermessung bei einem Teilabbruch eines Gebäudes und die Kostentragungspflicht des Verursachers sind rechtmässig; die strittige Gebührenforderung ist verhältnismässig.

VGer ZH VB.2015.00369 vom 31.03.2016 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

Angerufene Bestimmungen

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.