Einem Rekurs gegen einen nach § 115 Abs. 1 PBG angeordneten Baustopp kann keine aufschiebende Wirkung erteilt werden, weil die gesetzlich geregelte sofortige Vollstreckbarkeit des Baustopps eine lex specialis zu § 48 VRG darstellt. Die Erteilung der aufschiebenden Wirkung würde den Baustopp von vornherein seines Sinnes entleeren.
VGer TG TVR-2023-6 vom 17.05.2023 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.