Entscheid vom 30.03.2022 · Kanton SZ

VGer SZ III 2021 189

Abgewiesen

Für eine Parkplatzanlage in der Gewerbezone ist eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstandes zulässig, wenn das Vorhaben die übrigen bau- und planungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Parkplätze ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaftszone, Wald) sind nicht bewilligungsfähig.

VGer SZ III 2021 189 vom 30.03.2022 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.