Eine Konzession für den Abbruch und Neubau einer Hafenanlage mit ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen ist aufzuheben und zur Neubeurteilung zurückzuweisen, wenn die sachgerechte Sicherstellung dieser Massnahmen durch die Baudirektion nicht hinreichend geprüft wurde.
BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nrn--0140-0141-2023-vom-20--juni-2023 vom 20.06.2023 (Rückweisung)Themenfeld
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.