Eine abgebrannte Scheune ausserhalb der Bauzone ist eine allein stehende, unbewohnte landwirtschaftliche Baute im Sinne von Art. 41 Abs. 2 RPV und somit vom Bestandsschutz gemäss Art. 24c RPG ausgeschlossen, sofern sie nicht physisch an ein Wohnhaus angebaut ist; ein blosser Verbindungstrakt oder ein durchgezogenes Vordach genügt für…
BRG ZH BRGE III Nr. 0166/2022 vom 12.10.2022 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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- VGer ZH VB.2024.00709Glockengeläut von Kühen und Eseln auf Weiden ist dem Landwirtschaftsbetrieb als ortsfester Anlage zuzurechnen; gemäss Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) ist das Glockentragen für Esel zu untersagen, wenn keine IGW-Überschreitung vorliegt, das Verbot aber technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist.
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.