Entscheid vom 27.09.2023 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE III Nr. 0152/2023

Abgewiesen

Die Festlegung eines 29m breiten Gewässerraums für einen als natürlich/naturnah klassifizierten Bach auf Basis der Biodiversitätskurve (Art. 41a Abs. 3 lit. c GSchV) ist rechtmässig und verhältnismässig; eine asymmetrische Verschiebung des Gewässerraums zugunsten von Bauparzellen und zulasten von Fruchtfolgeflächen ist mangels eines…

BRG ZH BRGE III Nr. 0152/2023 vom 27.09.2023 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.