Entscheid vom 01.04.2016 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE I Nr. 0056/2016

Abgewiesen

Eine Immissionsklage gegen ein Nachtlokal ist abzuweisen, wenn die auferlegten Betriebseinschränkungen die zumutbaren Lärmimmissionen auf das erreichbare Mass begrenzen; fehlen in der LSV konkrete Planungswerte für den betreffenden Lärm, ist nach Art. 40 Abs. 3 LSV im Einzelfall zu beurteilen.

BRG ZH BRGE I Nr. 0056/2016 vom 01.04.2016 (Abgewiesen)
Amtlichen Volltext öffnen ↗

Entscheide zur selben Frage

  1. BGer 1C_39/202504.09.2026 · GutgeheissenEine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
  2. BGer 1C_535/202501.09.2026 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Bei adaptiven Mobilfunkanlagen, die nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt werden, ist eine Echtzeitüberwachung nicht erforderlich, und Reflexionen müssen nur berücksichtigt werden, wenn sie im konkreten Fall zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen können.
  3. BGer 1C_174/202627.08.2026 · AbgewiesenDie Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische Kriterien massgebend sind. Die vorinstanzliche Beurteilung ist nur auf Willkür zu prüfen.
  4. VGer ZH VB.2025.0043527.08.2026 · Teilweise gutgeheissenDer vorgeschriebene Wohnanteil ist geschossweise in den Vollgeschossen zu realisieren; privilegierte (nicht anrechenbare) Dachgeschossflächen können jedoch zur Kompensation des Wohnanteils herangezogen werden, sofern das betroffene Dachgeschoss solche Flächen aufweist.
  5. BGer 1C_19/202524.08.2026 · AbgewiesenBei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Standortgebundenheit oder eine umfassende Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandorten erforderlich, sofern keine ISOS-geschützten Bauten beeinträchtigt werden. Elektrosensibilität rechtfertigt keine über die NISV hinausgehenden…
  6. BGer 1C_31/202624.08.2026 · AbgewiesenDie vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine Abweichung von der gefestigten Rechtsprechung ist nicht begründet.

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.