Pflichtabstellplätze sind nur für den durch das Erweiterungsvorhaben verursachten Mehrverkehr zu berechnen; die VSS-Norm SN 640 281 sieht eine Gesamtrundung erst nach Summierung aller Flächen vor, was eine getrennte Berechnung verhindert, wenn diese für den Bauherrn nachteiliger wäre. Lässt sich die Eingliederung von Parkplätzen aus…
KGer LU 7H 21 90 vom 25.02.2021 (Teilweise gutgeheissen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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- BGer 1C_174/2026Die Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische Kriterien massgebend sind. Die vorinstanzliche Beurteilung ist nur auf Willkür zu prüfen.
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.