Entscheid vom 30.06.2020 · Kanton SO

BGer 1C_350/2020

Nichteintreten

Ein Entscheid des Regierungsrats über die Genehmigung eines Gestaltungsplans ist nicht kantonal letztinstanzlich, wenn noch der Weg ans kantonale Verwaltungsgericht offensteht; das Bundesgericht tritt auf eine direkte Beschwerde dagegen nicht ein und überweist die Sache zuständigkeitshalber.

BGer 1C_350/2020 vom 30.06.2020 (Nichteintreten)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.