Ein Kontrolle des PGA im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Bei Biotopschutz in der Bauzone muss die Abwägung der Interessen im Baubewilligungsverfahren erfolgen, wobei die Massnahmen zur Kompensation präzise in der Bewilligung festzulegen sind.
BGer 1C_182/2022 vom 20.10.2023 (Teilweise gutgeheissen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.