Entscheide zu Art. 2 Abs. 1 BauG BE
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2019 215Eine Aussenwohngruppe einer Justizvollzugsanstalt ist nicht zwingend in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) anzusiedeln, sondern kann in einer Wohn- und Gewerbezone (WG3) zonenkonform sein, wenn der Betrieb überwiegend Wohnzwecken dient. Die strafrechtliche Vergangenheit der Bewohnerinnen ist für die Qualifikation als Wohnnutzung…
- VGer BE 100 2019 311Eine altrechtliche Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) ohne nähere Zweckbestimmung ist anhand der konkreten Verhältnisse durch Lückenfüllung auszulegen; ein auf die Parknutzung ausgerichtetes Café kann in einer ZöN FA mit Parkfunktion als zonenkonform gelten, sofern es die bestehenden Nutzungen nicht verdrängt und die Gemeinde damit…
- VGer BE 100 2018 308Eine vor 1971 erstellte, privat gebliebene Hauszufahrt untersteht auch dann nicht den öffentlich-rechtlichen Strassenabstandsvorschriften, wenn nachträglich weitere Grundstücke angeschlossen werden und sie faktisch die Funktion einer Detailerschliessungsanlage erhält, solange weder ein gesetzlicher Eigentumsübergang (Art. 78 Abs. 1…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.