Bestimmung · 1 Entscheid

Ziff. 211 Abs. 2 Anhang 4 GSchV

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Entscheide zu Ziff. 211 Abs. 2 Anhang 4 GSchV

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  1. BRG ZH BRGE I Nrn. 0106-0111/202116.07.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung stellt eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar, was die direkte Anwendbarkeit des ISOS und die Pflicht zur spezifischen Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG sowie zur Einholung eines Gutachtens gemäss Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.