Bestimmung · 2 Entscheide

GSchG Art. 36a

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Entscheide zu GSchG Art. 36a

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0016/202302.02.2023 · AbgewiesenDie Festlegung des Gewässerraums an der Glatt im Siedlungsgebiet nach Art. 41a GSchV ist rechtmässig, wenn die Breite des Gewässerraums gemäss den gesetzlichen Anforderungen bestimmt wurde; ein Begehren auf asymmetrische Festlegung ist abzuweisen.
  2. BRG ZH BRGE IV Nr. 0017/202302.02.2023 · AbgewiesenDie Festlegung des Gewässerraums an der Glatt ist vollumfänglich abzuweisen, wenn die Rekurrierenden weder die symmetrische Breitenanforderung nach Art. 41a GSchV noch die Lage des Gewässerraums als rechtswidrig nachweisen können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.