Entscheide zu BGE 145 I 52 E. 3.6
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2025.00029Das Baurekursgericht darf den Einordnungsentscheid der kommunalen Baubehörde nach § 238 PBG nur aufheben, wenn diese ihren durch die Gemeindeautonomie gewährleisteten Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat; eine bloss abweichende gestalterische Einschätzung des Rekursgerichts genügt dafür nicht. Wenn eine…
- VGer ZH VB.2025.00070Digitale Werbebildschirme (75 Zoll, wechselnde Fremd- und Eigenwerbung) an einer Gebäudefassade in der Kernzone vermitteln einen Eindruck von Unruhe und Instabilität und genügen den erhöhten Einordnungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG nicht; die Bewilligungsverweigerung liegt im Beurteilungsspielraum der kommunalen Baubehörde. Wurden…
- VGer ZH VB.2024.00663Das Verwaltungsgericht ist bei der Überprüfung eines Einordnungsentscheids nach § 238 Abs. 1 PBG auf eine Sachverhalts- und Rechtskontrolle beschränkt; eine Angemessenheitsprüfung steht ihm nicht zu. Intakte Trauflinien können ein prägendes Merkmal der baulichen Umgebung darstellen, das einem trauflinienunterbrechenden Balkon als…
- VGer ZH VB.2023.00294Ein viergeschossiges Gebäude, das die besondere Rücksichtnahme gegenüber benachbarten Inventarobjekten gemäss § 238 Abs. 2 PBG nur knapp durch den Verzicht auf ein Dachgeschoss erfüllt, kann nicht um ein Attikageschoss aufgestockt werden, da dies die erforderliche Rücksichtnahme zwangsläufig aufhöbe. Der Verzicht auf einen erneuten…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.