Entscheide zu Art. 98 BGG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_430/2025Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht ein, wenn die Rügen nicht hinreichend begründet sind und keine nicht wieder gutzumachenden Nachteile vorliegen.
- BGer 1C_556/2023Ein vorsorgliches Benützungsverbot für Hängegleiterstartplätze in der Landwirtschaftszone und im BLN-Perimeter ist als Endentscheid zu qualifizieren, wenn es selbstständig und nicht akzessorisch zu einem Baubewilligungsverfahren ergeht. Die Beschwerdelegitimation von gewerbsmässigen Flugschulen ist zu bejahen, wenn der Wegfall der…
- BGer 1C_251/2020Die Vorinstanz hat bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen zur Luftreinhaltung die widerstreitenden Interessen (Schutz vor Staubimmissionen vs. Betriebsfreiheit der Anlage) summarisch geprüft und die Beschränkung auf die bewilligte Jahresmenge (66'000 Tonnen) als verhältnismässig erachtet; eine zusätzliche Einschränkung der…
- BGer 1C_118/2020Ein Baustopp ist rechtmässig, wenn die Nichterfüllung einer baurechtlichen Auflage (hier: gültige provisorische Minergie-Zertifikate) zu einem unrechtmässigen Zustand führt, der eine Übernutzung der Bauliegenschaft zur Folge haben kann. Die Eigentumsgarantie schützt nicht die Ausübung von Eigentum, die gegen baurechtliche Auflagen…
- BGer 1C_43/2019Der Entzug der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses gegen eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz die widerstreitenden Interessen (wirtschaftliche Nachteile vs. Umweltbelange) summarisch abwägt und keine eindeutige Hauptsachenprognose möglich ist.
- BGer 1C_378/2018Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht ein, wenn die Rüge der Verletzung verfassungsmässiger Rechte nicht hinreichend begründet ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.