Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 930 Abs. 1 ZGB

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Entscheide zu Art. 930 Abs. 1 ZGB

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  1. VGer ZH VB.2020.0081106.05.2021 · AbgewiesenIm Straf- und Massnahmenvollzug stellt der unerlaubte Besitz eines Erotikmagazins eine korrekt disziplinierbare Handlung dar; bei der Sicherstellung eines Mobiltelefons ohne Eigentumseintrag im Effektenverzeichnis reicht eine blosse Eigentumsvermutung nach Art. 930 Abs. 1 ZGB nicht aus.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.