Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 93 Abs. I lit. b BGG

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Entscheide zu Art. 93 Abs. I lit. b BGG

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  1. VGer ZH VB.2019.0065904.05.2020 · AbgewiesenDie Aufforderung der Baudirektion, Unterlagen für die Prüfung der Bewilligung eines Kunstrasenplatzes in der Erholungszone einzureichen, stellt einen Zwischenentscheid dar, der mangels nicht wiedergutzumachenden Nachteils nicht selbständig anfechtbar ist.
  2. VGer ZH VB.2019.0024529.08.2019 · AbgewiesenDas Aufstellen eines Hinkelsteins in der Landwirtschaftszone unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG; die Aufforderung zur Einreichung eines Baugesuchs stellt einen selbständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar, wenn durch die Gutheissung der Beschwerde ein bedeutender Aufwand erspart würde.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.