Entscheide zu Art. 93 Abs. I lit. a BGG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2019.00659Die Aufforderung der Baudirektion, Unterlagen für die Prüfung der Bewilligung eines Kunstrasenplatzes in der Erholungszone einzureichen, stellt einen Zwischenentscheid dar, der mangels nicht wiedergutzumachenden Nachteils nicht selbständig anfechtbar ist.
- VGer ZH VB.2019.00739Pflegewohnungen fallen unter den kantonalrechtlichen Begriff der Wohnnutzung nach PBG; die Gemeinde kann den Begriff der Wohnnutzung nicht eigenständig definieren und hat daher keinen Autonomiespielraum, Pflegewohnungen von der Wohnnutzung auszunehmen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.