Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 92 Abs. 1 KV

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Entscheide zu Art. 92 Abs. 1 KV

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  1. VGer ZH VB.2017.0058007.03.2018 · AbgewiesenDie statutarische Zweckbestimmung eines Spitalzweckverbands umfasst auch die Vermietung neuer Stationen an eine Rehabilitationsklinik, wenn dies der Grundversorgung der Bevölkerung dient und keine dem Kanton vorbehaltene Aufgabe darstellt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.