Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 9 Abs. 3 KBV

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Entscheide zu Art. 9 Abs. 3 KBV

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  1. BGer 1C_393/202120.05.2022 · GutgeheissenDie Baubehörde darf zivilrechtliche Vorfragen (hier: Wegrecht) nur summarisch prüfen, wenn ein unzweifelhaftes Resultat vorliegt. Andernfalls sind die Parteien an den Zivilrichter zu verweisen. Auflagen in einer Baubewilligung, die auf einer unzulänglichen Prüfung einer zivilrechtlichen Vorfrage beruhen, sind willkürlich und aufzuheben.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.