Entscheide zu Art. 8b LAT
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- BGer 1C_500/2023Ein kantonaler Planungs- und Bewilligungsentscheid für einen Windpark ist rechtmässig, wenn er auf einer ausreichenden raumplanerischen Grundlage basiert, die Umweltverträglichkeitsprüfung (EIE) alle relevanten Varianten und worst-case-Szenarien berücksichtigt und die Interessenabwägung korrekt durchgeführt wird. Die Wahl des konkreten…
- BGer 1C_48/2021Ein kantonaler Affektionsplan für einen Windpark mit nationalem Interesse (über 20 GWh/Jahr) ist rechtmässig, wenn er auf einer ausreichenden planerischen Grundlage (PDC) beruht, die Koordination mit Nachbarregionen und -staaten gewahrt ist und die Umweltverträglichkeit im Rahmen der Planungsphase hinreichend geprüft wurde. Die…
- BGer 1C_240/2021Ein Windparkprojekt mit nationalem Interesse an erneuerbarer Energie bedarf einer ausreichenden Verankerung im kantonalen Richtplan (Art. 8 Abs. 2 LAT, Art. 8b LAT) und einer vollständigen Interessenabwägung. Ohne abschliessende Koordination mit den Schutzinteressen (IFP, Biotopschutz) kann ein Teilnutzungsplan nicht genehmigt werden.
- BGer 1C_407/2020Ein Windparkprojekt mit nationalem Interesse an erneuerbarer Energieproduktion kann trotz Eingriffen in Natur, Landschaft und Avifauna bewilligt werden, wenn die Abwägung der widerstreitenden Interessen nach Art. 3 OAT und den Vorgaben der LPE sowie des RPG eine hinreichende Berücksichtigung aller Schutzgüter erkennen lässt und die…
- BGer 1C_575/2019Das Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des kantonalen Gerichts: Der öffentliche Nutzen der erneuerbaren Energieerzeugung überwiegt die lokalen Beeinträchtigungen (Lärm, Landschaftsbild, Avifauna/Chiroptären) bei Einhaltung der planerischen und umweltrechtlichen Vorgaben.
- BGer 1C_564/2020Ein detaillierter Gestaltungsplan für einen Windpark kann auch ohne vorangehende kantonale Richtplanung genehmigt werden, sofern die Planhierarchie im Nachhinein gewahrt wird und die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV korrekt erfolgt. Die Lärm- und Schattenwurfbelastungen sind im Rahmen der Planungsphase ausreichend zu prüfen, wobei…
- BGer 1C_628/2019Ein interkommunaler Teilzonenplan für einen Windpark mit sechs Anlagen von je bis zu 210 m Höhe ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 LPN und Art. 12 LEne korrekt erfolgt, insbesondere der nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien (Art. 9 Abs. 2 OEne) gegen die Schutzgüter Landschaft, Avifauna und…
- BGer 1C_32/2020Die Anpassung des kantonalen Richtplans zur Festlegung von Standorten für Windparks ist zulässig, da solche Projekte eine starke räumliche Auswirkung haben und einer überörtlichen Koordination bedürfen. Die Abwägung der Interessen, insbesondere zwischen Energieproduktion und Schutz der Fruchtfolgeflächen, muss jedoch erst in einer…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.