Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 86 RLST

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 86 RLST

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  1. BGer 1C_499/202518.02.2026 · Teilweise gutgeheissenDie Priorität III des Art. 27bis NAPR (100-m-Schutzzone um sensible Gebäude) verletzt das Prinzip der Vorrangigkeit des Bundesrechts, da die Schutzbedürfnisse von Schulen bereits erschöpfend durch das Bundesumweltrecht (ORNI) geregelt sind und die starre Distanzregelung die Standortwahl für Mobilfunkantennen unnötig einschränkt.
  2. BGer 1C_133/201909.06.2020 · GutgeheissenDie kantonalen Normen zu Ausnahmen für bestehende, nicht konforme Bauten (Art. 66 LST, Art. 86 RLst) sind im Kanton Tessin direkt anwendbar und gehen kommunalen Regelungen vor. Eine kommunale Norm, die weitergehende Ausnahmen zulässt, ist unanwendbar, wenn sie mit kantonalem Recht kollidiert.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.