Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 83 Abs. 3 AIG

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Entscheide zu Art. 83 Abs. 3 AIG

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  1. VGer ZH VB.2019.0085401.04.2020 · RückweisungIm Wegweisungsvollzug hat das Migrationsamt zu prüfen, ob beim SEM die vorläufige Aufnahme zu beantragen ist; unterbleibt die Prüfung einer völkerrechtlichen Pflicht aus Art. 8 EMRK und des Ausschlussgrundes nach Art. 83 Abs. 7 lit. b AIG, ist die Sache zur weiteren Untersuchung zurückzuweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.