Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 74 Abs. I lit. b AIG

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Entscheide zu Art. 74 Abs. I lit. b AIG

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  1. VGer ZH VB.2019.0011607.11.2019 · AbgewiesenEine Eingrenzung auf eine Gemeinde ist verhältnismässig, wenn der Betroffene wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt wurde und die Massnahme geeignet ist, die staatliche Kontrolle zu erleichtern.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.