Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG

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  1. VGer ZH VB.2023.0071511.04.2024 · Teilweise gutgeheissenNach zweijähriger Eingrenzung bestehen vermutungsweise Zweifel an der Verhältnismässigkeit einer Verlängerung; sie ist nur zulässig, wenn ein schwerwiegendes öffentliches Interesse besteht. Bei nicht schwerer Straffälligkeit und weit zurückliegendem Untertauchen ist eine Verlängerung von neun Monaten angemessen.
  2. VGer ZH VB.2021.0058616.11.2021 · GutgeheissenDie Verlängerung einer insgesamt vierjährigen Eingrenzung ist unverhältnismässig, wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Massnahme besteht: Weder die Erreichbarkeit des Betroffenen noch sein Sicherheitsrisiko rechtfertigen eine so schwerwiegende Anordnung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.