Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 695 ZGB

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Entscheide
4
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Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 695 ZGB

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  1. VGer ZH VB.2024.0011114.11.2024 · RückweisungBeim Hammerschlagsrecht sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten zu berücksichtigen; der Sinngehalt einer solchen Vereinbarung über Bautätigkeit im Grenzbereich ist durch die Vorinstanz mittels Auslegung zu ermitteln.
  2. VGer ZH VB.2024.0007111.07.2024 · AbgewiesenDas Hammerschlagsrecht nach § 229 PBG erlaubt die vorübergehende Benutzung eines Nachbargrundstücks für die Erstellung einer Stützmauer, wenn die Notwendigkeit ausgewiesen ist und keine unzumutbare Eigentumsbeeinträchtigung entsteht; vor dem Gesuch an die Baubehörde ist eine schriftliche Mitteilung an den Betroffenen erforderlich.
  3. VGer ZH VB.2020.0040118.03.2021 · GutgeheissenDas Hammerschlagsrecht nach Art. 695 ZGB erlaubt dem Bauherrn nur die vorübergehende Benützung des Nachbargrundstücks in dem Masse, als es für die Ausführung der Arbeiten unumgänglich ist; Abgrabungen auf dem Nachbargrundstück sind nicht durch Art. 695 ZGB gedeckt, weil dies einseitig nur die Interessen des Bauwilligen berücksichtigt.
  4. BRG ZH BRGE II Nr. 0021/202116.02.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Abweisung eines Gesuchs um Erteilung des Hammerschlagsrechts und die damit verbundene Gebühr sind teilweise gutzuheissen; die Gebühr ist gemäss § 229 f. PBG auf das gesetzlich zulässige Mass zu kürzen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.