Decisioni su art. 695 CC
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- VGer ZH VB.2024.00111Beim Hammerschlagsrecht sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten zu berücksichtigen; der Sinngehalt einer solchen Vereinbarung über Bautätigkeit im Grenzbereich ist durch die Vorinstanz mittels Auslegung zu ermitteln.
- VGer ZH VB.2024.00071Das Hammerschlagsrecht nach § 229 PBG erlaubt die vorübergehende Benutzung eines Nachbargrundstücks für die Erstellung einer Stützmauer, wenn die Notwendigkeit ausgewiesen ist und keine unzumutbare Eigentumsbeeinträchtigung entsteht; vor dem Gesuch an die Baubehörde ist eine schriftliche Mitteilung an den Betroffenen erforderlich.
- VGer ZH VB.2020.00401Das Hammerschlagsrecht nach Art. 695 ZGB erlaubt dem Bauherrn nur die vorübergehende Benützung des Nachbargrundstücks in dem Masse, als es für die Ausführung der Arbeiten unumgänglich ist; Abgrabungen auf dem Nachbargrundstück sind nicht durch Art. 695 ZGB gedeckt, weil dies einseitig nur die Interessen des Bauwilligen berücksichtigt.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0021/2021Die Abweisung eines Gesuchs um Erteilung des Hammerschlagsrechts und die damit verbundene Gebühr sind teilweise gutzuheissen; die Gebühr ist gemäss § 229 f. PBG auf das gesetzlich zulässige Mass zu kürzen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.