Entscheide zu Art. 61a AIG
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- VGer ZH VB.2024.00635Steht der Umfang der Arbeitsunfähigkeit einer EU-Staatsangehörigen im freizügigkeitsrechtlichen Sinn nicht verlässlich fest und ist ein IV-Verfahren hängig, das darüber Aufschluss geben kann, ist die Sache zur Sachverhaltsergänzung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Ein erstinstanzliches Verfahren erweist sich nachträglich als…
- VGer ZH VB.2024.00215Der Anspruch auf erwerbslosen Aufenthalt nach Art. 24 Anhang I FZA ist subsidiär und entfällt, sobald eine Erwerbstätigkeit angestrebt oder Erwerbsersatzeinkommen bezogen wird. Die freizügigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft kann nach längerer Arbeitslosigkeit nur durch eine qualitativ und quantitativ stabile, nachhaltige…
- VGer ZH VB.2023.00734Wer als EU-Staatsangehöriger im Rentenalter in die Schweiz einreist, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt, diese aber nicht nachhaltig und existenzsichernd ausübt und Ergänzungsleistungen bezieht, erwirbt kein Verbleiberecht nach Art. 4 Anhang I FZA. Auch ein langjähriges Konkubinat begründet keinen Anwesenheitsanspruch, wenn die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.