Entscheide zu Art. 6 Abs. 1 EMRK
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BGer 1C_125/2024Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine konkreten Hinweise auf schwerwiegende Störungen (z. B. von Herzschrittmachern) vorliegen. Die NISV-Grenzwerte sind mit übergeordnetem Recht vereinbar.
- BGer 1C_298/2022Das Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf, weil das Kantonsgericht zwei Eingaben ohne nachvollziehbare rechtliche Begründung aus dem Recht gewiesen und damit den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.
- BGer 1C_560/2021Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Abs. 1 EMRK) liegt nicht vor, wenn den Parteien ausreichend Zeit zur Stellungnahme gelassen wird und sie trotz fehlender expliziter Aufforderung zur Äusserung die Möglichkeit hatten, sich spontan zu äussern.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.