Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 5b WBG

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Entscheide zu Art. 5b WBG

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  1. VGer BE 100 2025 14916.04.2026 · AbgewiesenEin künstlich angelegter, eingedolter Kanal, dessen Wasser dem natürlichen Wasserkreislauf nicht entzogen wird, gilt als Gewässer im Sinne der bundesrechtlichen Gewässerschutzgesetzgebung; solange keine definitive Gewässerraumplanung besteht, ist der übergangsrechtliche Gewässerraum einzuhalten und sind Ausnahmen restriktiv zu handhaben.
  2. VGer BE 100 2017 11215.11.2017 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum in dicht überbauten Gebieten (Art. 41c Abs. 1 Bst. a GSchV) setzt voraus, dass das betreffende Gebiet – beurteilt anhand der gesamten Baustruktur entlang des Gewässers im Gemeindegebiet – tatsächlich dicht überbaut ist; der Begriff ist restriktiv auszulegen, eine bloss weitgehende…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.