Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 58a Abs. II AIG

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Entscheide zu Art. 58a Abs. II AIG

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  1. VGer ZH VB.2026.0004601.04.2026 · AbgewiesenEiner vorläufig aufgenommenen Person kann trotz langen Aufenthalts eine Aufenthaltsbewilligung verweigert werden, wenn sie sich zumutbarerweise um Integration hätte bemühen können und keine besonderen persönlichen Umstände für das Integrationsdefizit vorliegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.