Entscheide zu Art. 57 Abs. 1 KRG
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- BGer 1C_369/2016Ein Quartierplan kann die Wirkung von Baulinien für zwingend im Baulinienbereich vorgeschriebene Bauten einschränken, sodass für diese keine Ausnahmebewilligung nach Art. 57 Abs. 1 KRG und kein Beseitigungsrevers verlangt werden darf.
- BGer 1C_370/2016Ein Revers zur Sicherstellung der Beseitigung von Bauten im Baulinienbereich kann nur als Nebenbestimmung zu einer Ausnahmebewilligung nach Art. 57 Abs. 1 KRG verlangt werden und darf nicht nachträglich zu einer vorbehaltlos erteilten Baubewilligung verfügt werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.