Entscheide zu Art. 56 BauG
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- VGer SG B 2024/32Eine ungleiche Verteilung des Grenzabstands über mehrere Grundstücksgrenzen hinweg ist dann unzulässig, wenn sie zu einem interzonalen Nutzungstransfer führt, der in der Zonenordnung nicht vorgesehen ist. Die Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die Grenzabstandsregelungen nicht eingehalten werden.
- VGer SG B 2020/65Eine Stützmauer unterliegt denselben Grenzabstandsvorschriften wie eine Böschung, da sie gleichartige Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück verursacht. Der reglementarisch vorgeschriebene Grenzabstand von 0,5 Metern (Art. 7 Abs. 3 BauR) ist auch bei Stützmauern einzuhalten.
- VGer SG B 2020/55Ein Gebäudeteil gilt nur dann als unterirdisch im Sinne von Art. 31 BauR, wenn er unter einem in zulässiger Weise gestalteten Terrain liegt, wobei die Terraingestaltung die Voraussetzungen von Art. 39 und Art. 40 BauR erfüllen muss. Eine Aufschüttung zur Erreichung einer unterirdischen Baute ist nicht eo ipso bautechnisch zwingend…
- VGer SG B 2019/226Ein gedeckter Sitzplatz mit Geräteraum kann als Anbaute gelten, wenn er sich der Hauptbaute grössenmässig unterordnet, optisch und konstruktiv getrennt ist und keine Wohnraumerweiterung darstellt. Ein Schwimmbecken als Anlage muss in der Bauzone keine Grenzabstände einhalten, und bei ausreichendem Abstand zur Zonengrenze sind keine…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.