Entscheide zu Art. 5 lit. a EntG
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- VGer SG B 2021/101Die Enteignung von 7 m² für eine Bushaltestellen-Ausbuchtung ist nicht hinreichend begründet, wenn das öffentliche Interesse an der Ausbuchtung (insbesondere für einen Haltestellen-Unterstand) nicht dargetan und die Verhältnismässigkeit nicht geprüft ist. Eine Koordination mit dem baurechtlichen Verfahren ist erforderlich.
- VGer SG B 2017/113Die Enteignung für ein Kantonsstrassenprojekt ist zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit und dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer das private Interesse an der Erhaltung des Grundeigentums überwiegt und keine gleichwertigen Alternativen bestehen.
- VGer SG B 2017/76Die Enteignung einer Dienstbarkeit für den Betrieb einer Schiessanlage ist nur zulässig, wenn alle zweckmässigen und ohne unverhältnismässige Kosten realisierbaren technischen Massnahmen zur Lärmbekämpfung ausgeschöpft sind und eine umfassende Interessenabwägung stattgefunden hat. Das Baubewilligungsverfahren für die Lärmsanierung muss…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.