Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 47 RLE

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 47 RLE

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_621/202119.09.2023 · Teilweise gutgeheissenEin formell und materiell illegaler Nutzungswechsel ausserhalb der Bauzone (Umnutzung einer Stallung zu Wohnzwecken) erfordert nicht nur ein sofortiges Nutzungsverbot, sondern auch die vollständige Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durch Beseitigung aller Wohninfrastrukturen. Der Abbruchbefehl muss gemäss kantonalem Recht…
  2. BGer 1C_528/202103.08.2023 · GutgeheissenBauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung müssen vollständig abgerissen werden, um den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten zu wahren. Eine nur teilweise Beseitigung ist unzulässig, wenn keine rechtfertigenden Gründe vorliegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.